Berufsanerkennung für internationale Mediziner

Humanmediziner:innen, Zahnärzt:innen und Apotheker:innen, die in Deutschland arbeiten wollen, müssen bestimmte Qualifikationen und Prüfungen bestehen.
Eine Fachsprachprüfung beispielsweise belegt Ihre Fähigkeit, medizinische Fachsprache sicher und präzise anzuwenden – ein zentraler Bestandteil für Ihre berufliche Anerkennung.
Neben der Fachsprachprüfung erfordert die Kenntnisprüfung ein fundiertes medizinisches Fachwissen, das Ihre Qualifikation und Ihre fachliche Eignung für das deutsche Gesundheitswesen bestätigt.

Vorbereitungskurse für die Sprachprüfungen

Für alle Fachkräfte im Gesundheitswesen ist die Beherrschung der deutschen Sprache von entscheidender Bedeutung.

Spezielle Deutschkurse für medizinische Berufe vermitteln nicht nur allgemeine Sprachkenntnisse, sondern konzentrieren sich auf die medizinische Fachterminologie.

Diese Sprachkenntnisse helfen Ihnen, in Ihrer täglichen Arbeit effektiv zu kommunizieren, Befunde zu dokumentieren und mit Kolleg:innen sowie Patient:innen sicher umzugehen.

Fachsprachprüfung Humanmedizin

Das Sprachlevel C1 ist zwingend notwendig für Approbation und Berufsalltag.

Fachsprachprüfung Humanmedizin

Fachsprachprüfung Zahnmedizin 

Patientenaufklärung, Notfallsituationen, etc. erfordern präzise sprachliche Fähigkeiten.

Fachsprachprüfung Zahnmedizin

Fachsprachprüfung Pharmazie 

Dosierungen, Wechselwirkungen, etc. erklären - das erfordert präzises Deutsch.

Fachsprachprüfung Apotheker

 Vorbereitungskurse für die Kenntnisprüfungen

Diese Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zum Schutz der Patienten. Sie helfen dabei, einheitliche Qualitätsstandards im deutschen Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten, unabhängig davon, wo ein Arzt seine Ausbildung absolviert hat.

Es wird so überprüft, ob die im Ausland erworbene medizinische Ausbildung den deutschen Standards entspricht.

Eine bestandene Kenntnisprüfung ist oft Voraussetzung für die Erteilung der deutschen Approbation (Berufserlaubnis), die zum selbstständigen Praktizieren als Arzt oder Zahnarzt berechtigt.

Kenntnisprüfung Humanmedizin

So wird die Gleichwertigkeit der  akademischen Ausbildung festgestellt.

Kenntnisprüfung Humanmedizin

Kenntnisprüfung Pharmazie

Unbedingt notwendig für Kommunikation und Patientenschutz.

Kenntnisprüfung Pharmazie

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